Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2103
BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89 (https://dejure.org/1990,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1990 - 2 BvR 186/89 (https://dejure.org/1990,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 (https://dejure.org/1990,2103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Aufklärungspflicht - Beweisanträge - Sachvortrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3073 (Ls.)
  • NJW 1990, 3194 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 854
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Unter welchen Voraussetzungen sich eine Klage als offensichtlich aussichtslos erweisen kann, so daß sich ihre Abweisung dem Gericht "geradezu aufdrängt", läßt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfGE 65, 76 [97]).

    Zwar kann Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylbewerbers insgesamt eine Asylklage als offensichtlich unbegründet erscheinen lassen (s. BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Diese Beurteilung ergibt im vorliegenden Fall jedoch, daß das Verwaltungsgericht den ihm zu belassenden Wertungsrahmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]) überschritten hat.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet setzt aber voraus, und zwar in einem besonders strengen Sinne, daß alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung erschöpft sind (vgl. BVerfGE 67, 43 [56f.]) zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • VG München, 15.11.2016 - M 16 S 16.33661

    Anforderungen an eine Offensichtlichkeitsentscheidung

    Dies lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (vgl. z. B. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 14).

    Legt man die von den Glaubwürdigkeitszweifeln des Bundesamts unberührten Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, hat die Antragstellerin einen Sachverhalt glaubhaft gemacht, dem eine Asylrelevanz zumindest nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 16, Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 30 Rn. 23).

  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 7 B 1548/15

    Ashkali; Behandlung; Chemotherapie; Krankheit; Lungenkrebs; Roma; Schutz durch

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 27.01.2016 - 7 B 283/16

    Asyl- und Flüchtlingsrecht: Roma aus Serbien; Abschiebungsschutz wegen PTBS

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 10.04.2015 - 5 A 1688/14

    Blutrache

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16

    Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866

    Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau

    Als offensichtlich unbegründet kann ein Asylantrag nur angesehen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - NVwZ 1990, 854 - juris Rn. 14 zur Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet; Bergmann in ders./Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 30 AsylG Rn. 3).
  • BVerfG, 22.08.1990 - 2 BvR 642/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsfeststellung im

    Wegen der aus dem besonderen Charakter des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer Fehlurteile (s. BVerfGE 71, 276 [292]) setzt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet mit den für den Instanzenzug sich ergebenden Konsequenzen zum anderen in einem besonderes strengen Sinne voraus, daß alle Möglichkeiten der Sachaufklärung erschöpft sein (vgl. BVerfGE 67, 43 [56 f.] zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden; vgl. auch Beschluß der Kammer von 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, S. 199 ).
  • VG Oldenburg, 06.11.2017 - 7 B 8130/17

    ASD; Vorhofseptumdefekt; Behandlungsniveau; Behandlungsstandard; Gesundheit;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 B 7350/17

    Allgemeine Lage; Armenien; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Karlsruhe, 27.06.2005 - A 4 K 10611/05

    Asylantragsfiktion für vor dem 01.01.2005 geborene oder eingereiste Kinder

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S 7 21.30273

    Myanmar: Verfolgungsgefahr von Rückkehrern nach Putsch unklar; aufschiebende

  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - A 3 B 510/07

    Aufklärungsrüge; Beweisantrag; hilfsweise rechtliches Gehör; Verwirkung

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23

    Indien: Hinreichender interner Schutz

  • VG Oldenburg, 23.11.2020 - 7 B 3149/20

    Armenien; Homosexualität; Inländische Fluchtalternative; Interner Schutz;

  • VG Oldenburg, 01.07.2020 - 7 B 1685/20

    Allg. Gesundheitsversorgung; Georgien; Inländische Fluchtalternative; Lage in

  • VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 2457/19

    Anwendung der Gnandi-Entscheidung auf das deutsche Asylverfahren

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S7 21.30273

    Der Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 kann zur Annahme veränderter

  • VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19

    Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil;

  • VG Arnsberg, 23.07.2007 - 4 L 526/07

    Vornahme einer Interessenabwägung i.R.e. Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Arnsberg, 18.07.2007 - 4 L 514/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ausländerrechtlichen Abschiebungsandrohung;

  • VG Oldenburg, 21.12.2016 - 15 B 6613/16

    Asyl: Keine Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens bei abgebrochener

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510715
  • VG Dresden, 15.02.2021 - 7 L21/21

    Georgien: Opfer von kriminellem Unrecht mit Zugang zu Schutzmöglichkeiten in

  • VG Oldenburg, 28.01.2019 - 2 B 226/19
  • VG München, 12.06.2017 - M 16 S 17.31633

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer ukrainischen Staatsangehörigen

  • VG Leipzig, 27.04.2017 - 3 K 2057/16
  • VG Oldenburg, 11.07.2016 - 15 B 3216/16
  • VG Oldenburg, 18.01.2016 - 5 B 4568/15
  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 1 B 1482/15
  • VG Oldenburg, 19.03.2015 - 5 B 1167/15
  • VG Karlsruhe, 13.12.2010 - A 6 K 3225/10

    Asylverfahren, Iran, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, offensichtlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht